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Das zentrale Entscheidungsgremium der Schule
Mit Beginn des Schuljahres 2007/08 wurde im Niedersächsischen Schulgesetz §38a festgelegt einen Schulvorstand einzurichten, der je zu einer Hälfte aus Schulleiterin und Lehrkräften besteht, zur anderen aus Eltern. Nach den Bestimmungen des Schulgesetzes sind für den Schulvorstand alle Erziehungsberechtigten wählbar, also alle Eltern an der Oberschule Stelle. Wahlgremium ist der Schulelternrat. In ihm wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen, um Schule zu gestalten und die Qualitätsentwicklung voranzubringen. Der Schulvorstand entscheidet über die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
Er wird über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule informiert.
Der Schulvorstand entscheidet über
• die Ausgestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule,
• den Plan zur Verwendung der Haushaltsmittel,
• Entlastung der Schulleiterin,
• Wege der Zusammenarbeit mit anderen Schulen,
• Besetzungsvorschläge der Schulleitung,
• die Form der Ausgestaltung der Stundentafel und einer Oberschule und
• Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen,
• die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
• die im 2jährigen Rhythmus stattfindende Überprüfung der Arbeit der Schule.
Der Schulvorstand macht Vorschläge für das Schulprogramm und für die Schulordnung.