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Schulelternrat


„Schule lebt vom Miteinander vieler, bei uns gehören die Eltern zur Schule“
Die Elternvertreter aller Klassen bilden den Schulelternrat (SER) der Oberschule Stelle, laut Geschäftsordnung des SER sind auch die Stellvertreter Mitglied im SER.
Der Schulelternrat konstituiert sich alle zwei Jahre neu, dies hat innerhalb zweier Monate nach Ende der Sommerferien stattzufinden.
Der Schulelternrat tagt mindestens zwei Mal im Schuljahr, es können auch ein bis zwei Sitzungen mehr sein. Der Vorsitzende lädt zu den Sitzungen ein und leitet sie, er führt die Beschlüsse des Schulelternrates aus, führt Gespräche mit der Schulleitung und den Lehrkräften, er vertritt die Elternschaft der Schule gegenüber der Schulleitung, dem Schulträger und auch gegenüber der zuständigen Landesschulbehörde.
Ein Vorsitzender des Schulelternrates vertritt also nicht mehr nur die Eltern seiner Klasse, sondern die Eltern der gesamten Schule.
Der Schulelternrat wählt auch die Mitglieder für die Gesamtkonferenz, Fachkonferenzen und den Kreiselternrat und die Elternmitglieder für den Schulvorstand, die nicht dem SER angehören müssen.

Die Aufgaben des Schulelternrates sind in den §§ 90 und 96 NSchG beschrieben. Der Schulelternrat kann alle Themen erörtern, die die Schule betreffen, private Angelegenheiten von Lehrkräften und Schülern dürfen nicht erörtert werden.
Er muss vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder der zuständigen Konferenz gehört werden.
Dieses Recht auf Information bedeutet aber nicht, dass der Schulelternrat zustimmen muss, damit die Entscheidung auch rechtswirksam wird.
Zustimmungsrechte gibt es z.B. nur
* bei den Modalitäten der Lernmittelausleihe
* der Staffelung der Unterrichtszeiten,
* Schulfahrten und
* bei Abweichungen vom Zeugniserlass.

Der SER-Vorstand der Oberschule Stelle:
Vorsitzende: Annett Gosch
Stellvertr. Vorsitzende: Janina Carstensen

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