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Gesamtkonferenz


„Das pädagogische Zentrum der Schule“
In der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen (§34 und §36 NSchG).
Die Gesamtkonferenz tagt ein bis zwei Mal im Schuljahr.
Ihr gehören alle Lehrkräfte sowie Vertreterinnen oder Vertreter der Eltern und der Schülerinnen und Schüler an.
Sie entscheidet über
• das Schulprogramm,
• die Schulordnung,
• die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse sowie
• Grundsätze für Leistungsbewertung, Beurteilung, Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.
Die Gesamtkonferenz wird über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule unterrichtet.

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